COVID-Maßnahmen

ZUTRITT / ZUTRITTS-CHECK / 3-G-REGEL

 

Es dürfen nur Personen die Sportstätte betreten, die einen Eintrittstest vorweisen.

Dabei ist für Personen ab dem 10. Geburtstag folgendes zu beachten:

  •  Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Lösung: 24h gültig

  •  Nachweis eines Antigentests von einer befugten Stelle: 48h gültig

  •  Nachweis eines PCR Tests von einer befugten Stelle: 72 h gültig

  •  Ausnahmsweise einen Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht vor Ort – einmalig gültig

  •  Schultests werden anerkannt: 48 h gültig

Ausgenommen davon sind:

bereits geimpfte Personen

  • Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wenn diese nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
  • Bei einer Zweitimpfung, wenn die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegt.
  • Bei Impfstoffen mit nur einer vorgesehenen Impfung, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.
  • Bei einer Impfung, wenn mind. 21 Tage davor ein positiver PCR -Test oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag und die Impfung darf hier nicht länger als 9 Monate zurückliegen.

Genesene

  • Nachweis einer Infektion in Form eines Absonderungsbescheides einer ärztlichen Bestätigung nicht älter als 6 Monate oder eines Antikörpernachweises, der nicht älter als 3 Monate ist.
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