COVID-Maßnahmen

ZUTRITT / ZUTRITTS-CHECK / 3-G-REGEL

 

Es dürfen nur Personen die Sportstätte betreten, die einen Eintrittstest vorweisen.

Dabei ist für Personen ab dem 10. Geburtstag folgendes zu beachten:

  •  Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Lösung: 24h gültig

  •  Nachweis eines Antigentests von einer befugten Stelle: 48h gültig

  •  Nachweis eines PCR Tests von einer befugten Stelle: 72 h gültig

  •  Ausnahmsweise einen Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht vor Ort – einmalig gültig

  •  Schultests werden anerkannt: 48 h gültig

Ausgenommen davon sind:

bereits geimpfte Personen

  • Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wenn diese nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
  • Bei einer Zweitimpfung, wenn die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegt.
  • Bei Impfstoffen mit nur einer vorgesehenen Impfung, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.
  • Bei einer Impfung, wenn mind. 21 Tage davor ein positiver PCR -Test oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag und die Impfung darf hier nicht länger als 9 Monate zurückliegen.

Genesene

  • Nachweis einer Infektion in Form eines Absonderungsbescheides einer ärztlichen Bestätigung nicht älter als 6 Monate oder eines Antikörpernachweises, der nicht älter als 3 Monate ist.
Veröffentlicht am:

Teams

SVL KM1
SVL KM1
SVL 1b
SVL 1b
SPG Ötztal U15
SPG Ötztal U15
SVL U14
SVL U14
SVL U13
SVL U13
SVL U12
SVL U12
SVL U11
SVL U11
SVL U09
SVL U09
SVL U08
SVL U08
mehr

Du willst am
Ball bleiben?

Sei immer UpToDate und
folge uns auf Facebook oder Instagram.

Kontakt

Oberlängenfeld 11a
6444 Längenfeld

info@sv-laengenfeld-fussball.at